Zielgruppen

Der Kinderhof Campemoor verfügt über langjährige Erfahrungen
mit der Arbeit in verschiedenen Problemfeldern.

Bei Kindern und Jugendlichen mit dem Hintergrund schwerer Verwahrlosungen geht es um den grundlegenden Aufbau von Beziehungsfähigkeit und Leistungsvermögen. Behutsam und in kleinen Schritten steigern wir langsam die Anforderungen, um Ausdauer, Frustrationstoleranz und die Akzeptanz für soziale Strukturen zu erweitern.

Bei Kindern und Jugendlichen mit Traumatisierungen infolge von sexuellem Missbrauch, körperlichen oder psychischen Gewalterfahrungen steht zunächst die emotionale Stabilisierung durch einen annehmenden, kontinuierlichen Beziehungsrahmen im Vordergrund. Nach erfolgreicher emotionaler Stabilisierung können im Einzelkontakt die eigentlichen Traumatisierungen bearbeitet werden. Im Bedarfsfall können wir zusätzlich externe Therapieangebote organisieren.

Viele der zu uns kommenden Kinder und Jugendlichen leiden unter den Folgen früher Entwicklungsstörungen. Die Kinder verfügen oft nur eingeschränkt über die Fähigkeit, Strukturen und Abläufe in ihrer Umwelt zu erfassen, und sind zudem nur eingeschränkt in der Lage, andere Menschen als soziales Gegenüber zu erkennen. Unsere Mitarbeiter sind erfahren darin, die betroffenen Kinder und Jugendlichen auf ihrem individellen Entwicklungstand anzusprechen und hiervon ausgehend ihre soziale Wahrnehmung und Empathiefähigkeit wirksam zu fördern.

  • schwer erreichbare Kinder und Jugendliche
  • schwer verwahrloste Kinder und Jugendliche
  • traumatisierte Kinder und Jugendliche
  • Kinder und Jugendliche mit frühen Entwicklungsstörungen
  • Kinder und Jugendliche mit autistischen Störungen
  • Kinder und Jugendliche mit Störungen des Sozialverhaltens im Zusammenhang mit ADHS
  • emotional unerreichbare Kinder und Jugendliche
  • Schulverweigerer

Tiergestützte Intensivpädagogik

In allen Problemfeldern zeigt sich die tiergestützte Intensivpädagogik, die bei uns in Form des heilpädagogischen Reitens – auf das jeweilige Störungsbild angepasst – umgesetzt wird, als besonders effektive Ergänzung der Gruppenpädagogik.

Rechtsgrundlagen

sind die §§ 34, 35a, 41 KJHG (SGB VIII) sowie §53 BSHG (SGBXII).