Der Kinderhof Campemoor
– eine stationäre Einrichtung für Kinder und Jugendliche.
Der Kinderhof Campemoor ist eine stationäre Einrichtung für Kinder und Jugendliche ab 6 Jahren. Die Einrichtung besteht aus drei ca. 2,5 km und 17 km voneinander entfernt liegenden Resthöfen: Haus Campemoor, Haus Vennermoor und Haus Stemshorn. In jedem Haus ist eine intensivpädagogische Gruppe untergebracht. Es gibt fünf Verselbstständigungsplätze, die sich auf die Häuser Campemoor und Vennermoor verteilen. Darüber hinaus gibt es drei Plätze für betreutes Wohnen. In die Wohngruppen nehmen wir Mädchen und Jungen im Alter von 6 bis 16 Jahren auf. Sie können dort bis zum Alter von 18 Jahren bleiben. Wenn sie noch zur Schule gehen oder sich in einer Berufsausbildung befinden, können sie auch darüber hinaus im Kinderhof leben.
Kinder und Jugendliche ab 10 Jahren, die nicht in einer größeren Gruppe leben können, werden in Stemshorn in familiärer Umgebung einzeln betreut. Frühestens ab 16 Jahren können die Jugendlichen in den Verselbstständigungsbereich eintreten, d. h. ein Apartment in einem unserer Häuser bewohnen. Für das Betreute Wohnen in einer externen Wohnung müssen die Jugendlichen mindestens 16 Jahre alt sein, wobei wir die Jüngeren bis zu einem Alter von ca. 14 Jahren im Haus Campemoor und die Älteren im Haus Vennermoor betreuen, um den altersentsprechenden Bedarfen Rechnung tragen zu können.